VEREIN

ACQUIN (Akkreditierungs-, Zertifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut) ist ein gemeinnütziger, eingetragener Verein. Zu seinen Mitgliedern zählen neben den mittlerweile rund 160 Hochschulen in Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein, Bosnien und Herzegowina sowie dem Libanon auch wissenschaftsnahe Berufs- und Fachverbände.

In der Unternavigation finden Sie Informationen zu Mitgliedschaft, aktuellen Mitgliedern sowie eine Mitgliederkarte.

VORSTAND

Der Vorstand besteht aus fünf Personen, und zwar aus je zwei Vertreterinnen und Vertretern der Universitäten und Fachhochschulen sowie einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Berufspraxis und setzt sich aus den folgenden Personen zusammen:

  • Prof. Dr. Sebastian Kempgen, Otto-Friedrich-Universität Bamberg (1. Vorsitzender)

  • Prof. Dr. Christiane Jost, Vizepräsidentin der Hochschule RheinMain (stellv. Vorsitzende)

  • Prof. Dr. Folker Roland, Rektor der Hochschule Harz (Schatzmeister)

  • Prof. Dr. Julia Gillen, Vizepräsidentin der Leibniz Universität Hannover

  • Dr. Andreas Dold, ehem. Geschäftsführer, Aldi Langenselbold GmbH & Co. KG

Vorstandsvorsitzender von ACQUIN e. V. war bis Juli 2006 Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus D. Wolff, Gründungspräsident der Universität Bayreuth a.D. Von 2006 bis April 2018 hatte Herr Prof. Dr.-Ing. Gerd Zimmermann, Bauhaus-Universität Weimar, den Vorstandsvorsitz inne.

Der Vorstand ist zuständig für:

  • die Einrichtung der Geschäftsstelle und die Berufung einer Geschäftsführung

  • die Aufstellung des Wirtschaftsplans

  • die Gewinnung der für die Akkreditierung relevanten Verbände und Einrichtungen als Mitglieder des Vereins sowie für alle Grundsatzfragen der Mitgliedschaftserweiterung

  • die Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern

  • den Abschluss von Abkommen mit anderen Akkreditierungseinrichtungen in Abstimmung mit dem Akkreditierungsrat.

MITGLIEDERVERSAMMLUNG

Der mindestens einmal jährlich tagenden Mitgliederversammlung obliegt.

  • die Wahl der Vorstandsmitglieder und der Rechnungsprüferin bzw. des Rechnungsprüfers

  • die Bestellung der Akkreditierungskommission

  • die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes sowie die Entlastung des Vorstandes

  • die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan, über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins sowie über sonstige Angelegenheiten, die ihr vom Vorstand unterbreitet werden.

Sie bestätigt außerdem die von der Akkreditierungskommission festgelegten Verfahrensgrundsätze und Beurteilungskriterien und macht der Akkreditierungskommission Vorschläge für die Gestaltung der Verfahrensgrundsätze und Beurteilungskriterien, setzt Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge fest und entscheidet über Rechtsbehelfe ausgeschlossener Mitglieder.

Eine Auflistung der Namen aller aktuellen Mitglieder sowie Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie unter der Rubrik Mitglieder.

VEREINSMITGLIEDER

Die Mitgliedschaft bei ACQUIN e.V. steht inländischen und ausländischen Hochschulen sowie Wirtschaftsunternehmen, Berufsverbänden, Kammern und öffentlichen Einrichtungen offen. Nach Eingang des Aufnahmeantrages entscheidet der Vorstand satzungsgemäß über die Aufnahme.

Einen Überblick über die aktuellen Mitglieder von ACQUIN e.V. erhalten Sie über unsere Mitgliederliste.