PROGRAMMAKKREDITIERUNG

Den rechtlichen Rahmen der Akkreditierungsverfahren bildet seit 1. Januar 2018 der „Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag)“ zusammen mit dem „Gesetz über die Stiftung Akkreditierungsrat (Akkreditierungsratsgesetz)“.

Gemäß Artikel 4 Absätze 1 – 4 des Studienakkreditierungsstaatsvertrags hat die Kultusministerkonferenz (KMK) mit Beschluss vom 07.12.2017 eine Musterrechtsverordnung (MRVO) beschlossen, die mit Beschluss vom 21.11.2024 im Zuge einer Novellierung der MRVO in Teilen geändert und präzisiert wurde.

Die Programmakkreditierung ist ein Instrument der Qualitätssicherung und bezieht sich nach dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag auf die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung von Studiengängen mit externer Beteiligung. Insbesondere in Bachelor- und Masterstudiengängen muss die Qualität im Hinblick auf die Einhaltung bestimmter Kriterien und die Berufsrelevanz der Abschlüsse gewährleistet werden.

Das Akkreditierungsverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren, das auf dem Prinzip des Peer Review beruht und daher unter maßgeblicher Beteiligung externer unabhängiger und sachverständiger Personen aus den für die Qualitätssicherung relevanten gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere Vertreter:innen aus Wissenschaft und Berufspraxis sowie Studierende durchgeführt wird.

Die Hochschulen beauftragen zur Begutachtung von Studiengängen und der Erstellung eines Akkreditierungsberichts eine der beim „European Quality Assurance Register for Higher Education“ (EQAR) registrierten und vom Akkreditierungsrat zugelassenen Agenturen.

Die Agentur stellt eine Gutachtergruppe zusammen, die auf Basis eines Selbstberichts der Hochschule eine Vor-Ort-Begehung durchführt und einen Akkreditierungsbericht erstellt. Mit diesem kann die Hochschule die Akkreditierung beim Akkreditierungsrat beantragen. Die Programmakkreditierung kann als Einzel- oder Bündelakkreditierung durchgeführt werden.

Die abschließende Entscheidung über die Akkreditierung eines Studiengangs trifft der Akkreditierungsrat.

Informationen
zur Programmakkreditierung: Grundlagen des Akkreditierungsverfahrens und Verfahrensablauf

Download

Handreichung
für die Erstellung des Selbstberichts in Verfahren der Programmakkreditierung

Download

Angebotsanfrage
eines Begutachtungsverfahrens im Rahmen einer Programmakkreditierung

Download

ANSPRECHPERSONEN

Valérie Morelle

Valérie Morelle
Leitung
Programmakkreditierung und Zertifizierung National

+49 (0)921/530390-75
morelle@acquin.org

Bettina Kutzer

Bettina Kutzer
stellv. Leitung
Programmakkreditierung und Zertifizierung National

+49 (0)921/530390-52
kutzer@acquin.org

WEITERE INFORMATIONEN

Der Akkreditierungsrat hat zum Akkreditierungsverfahren eine FAQ eingerichtet.

EUROPEAN APPROACH

Informationen zum European Approach (EA) finden Sie hier.