SYSTEMAKKREDITIERUNG

Gegenstand

Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule im Bereich Lehre und Studium. In diesem Zusammenhang werden alle relevanten Strukturen und Prozesse dahingehend überprüft, ob sie geeignet sind, die angestrebten Qualifikationsziele zu erreichen und eine hohe Qualität zu gewährleisten.

Hierbei finden die für die Systemakkreditierung einschlägigen Kriterien der Musterrechtsverordnung (MRVO) der Kultusministerkonferenz vom 21.11.2024 bzw. ihre Entsprechung in der Verordnung des jeweiligen Bundeslandes Anwendung.

Mit der erfolgreichen Systemakkreditierung erhält die Hochschule das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrates für die von ihr geprüften Studiengänge selbst zu verleihen.

Unser Qualitätsgedanke

Kernaufgabe der Arbeit von ACQUIN ist die Förderung der Qualität von Hochschulausbildungen und die Unterstützung der Hochschulen bei der Etablierung und Weiterentwicklung eines zielgerichteten Qualitätssicherungssystems im Bereich Studium und Lehre. Die jeweils individuellen Qualitätsziele, Organisationskulturen und Profile der einzelnen Hochschule stehen dabei im Vordergrund.

Unsere Expertise in der Systemakkreditierung

ACQUIN besitzt eine umfassende und langjährige Expertise im Bereich der Systemakkreditierung. Ausgehend von der Mitwirkung des von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) getragenen und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Pilotprojekts „Prozessqualität für Lehre und Studium – Konzeption und Implementierung eines Verfahrens der Prozessakkreditierung“ (2004-2007) hat ACQUIN zahlreiche Hochschulen bei der Systemakkreditierung beraten sowie Begutachtungs- und Akkreditierungsverfahren durchgeführt.

Die Vielfalt der von ACQUIN begutachteten Hochschulen unterstreicht die Offenheit der Agentur im Umgang mit unterschiedlichen hochschulischen Strukturen und Profilen sowie internen Qualitätsmanagementsystemen im Bereich Studium und Lehre.

Viele Hochschulen haben erfolgreich mit ACQUIN ein Systembegutachtungsverfahren durchlaufen, bevor ihr Qualitätsmanagementsystem gemäß den aktuellen rechtlichen Vorgaben der Musterrechtsverordnung (MRVO) durch den Akkreditierungsrat akkreditiert wurde.

ACQUIN führt zudem regelhaft thematische Analysen der Auflagen durch, die durch den Akkreditierungsrat ausgesprochen und in der Datenbank des Akkreditierungsrates (ELIAS) veröffentlicht werden. Diese Analyse ermöglicht es unter anderem, die von den Vorschlägen des Gutachtergremiums abweichenden Entscheidungen des Akkreditierungsrates nachzuvollziehen und unsere Beratung für die Hochschulen weiterzuentwickeln.

Systembegutachtungsverfahren mit ACQUIN

In den Verfahren der Systemakkreditierung organisiert ACQUIN eine Begutachtung unter Beteiligung externer Expert:innen. Der abschließende Akkreditierungsbericht dient dem Akkreditierungsrat als Grundlage für seine Entscheidung über die Akkreditierung des Qualitätssicherungssystems mit Bezug auf die Umsetzung der in der Musterrechtsverordnung (MRVO) bzw. in der Verordnung des jeweiligen Bundeslandes festgelegten formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien für die Systemakkreditierung.

Darüber hinaus ist es immer das erklärte Ziel von ACQUIN, die Hochschulen bei ihrer individuellen Qualitätsentwicklung zu unterstützen: Dies erfolgt durch eine intensive, auf die jeweilige Hochschule passgenau abgestimmte Zusammenarbeit und Begleitung, damit eine zielgerichtete Weiterentwicklung – auch auf Basis innovativer Konzepte – erfolgen kann.

Informationen
zur Systemakkreditierung: Grundlagen des Akkreditierungsverfahrens und Verfahrensablauf

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Handreichung
für die Erstellung des Selbstberichts in Verfahren der Systemakkreditierung

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ACQUIN berät und begleitet Hochschulen in allen Phasen der Systemakkreditierung – von der Entscheidung bezüglich eines Übergangs in die Systemakkreditierung über das Begutachtungsverfahren selbst bis hin zur Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements in Studium und Lehre über Akkreditierungsfragen hinaus.

Individuelle Informationsveranstaltung
Befindet sich eine Hochschule noch in der Entscheidungsfindung über eine mögliche Systemakkreditierung, bieten wir zur Unterstützung dieses Prozesses eine Informationsveranstaltung oder einen gemeinsamen Workshop an.

Orientierungsgespräch
In der Vorbereitungsphase eines Begutachtungsverfahrens zur Systemerst- und Systemreakkreditierung bieten wir ein unverbindliches, kostenloses Orientierungsgespräch im Online-Format an, um gemeinsam unter anderem den zeitlichen Ablauf und die Inhalte eines Systembegutachtungsverfahrens zu erörtern.

Begutachtungsverfahren
Wir entwickeln für jede Hochschule ein individuelles Angebot zur Durchführung des Verfahrens. Die konkrete Ausgestaltung des Systembegutachtungsverfahrens hängt unter anderem von der jeweiligen Struktur des Qualitätsmanagementsystems, dem individuellen Profil, der gewünschten Schwerpunktsetzung und dem avisierten Zeitplan der Hochschule ab.

Beratung bei der Weiterentwicklung
Auch zwischen den externen Systemakkreditierungsverfahren begleiten wir die Hochschulen gerne bei der Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements in Studium und Lehre, beispielsweise mit Blick auf geänderte externe Vorgaben oder hochschulinterne Impulse.

ANSPRECHPERSONEN

Nina Soroka

Nina Soroka
Leitung
Systemakkreditierung

+49 (0)921/530390-84
soroka@acquin.org

Dr. Julia Menzel
stellv. Leitung
Systemakkreditierung

+49 (0)921/530390-58
menzel@acquin.org

Weitere Veranstaltungen zur Systemakkreditierung

Online-Gutachterschulungen
Hauptakteure des Begutachtungsverfahrens sind die jeweils eingesetzten externen Expert:innen. Bei der Besetzung der Gutachtergremien gelten die Vorgaben, die von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) im Auftrag der Bundesländer entwickelt wurden. Um die Gutachter:innen umfassend auf ihre Rolle sowie die damit verbundenen Aufgaben vorzubereiten und mit der jeweils geltenden Gesetzes- und Bewertungsgrundlage vertraut zu machen, setzen wir ein Schulungskonzept ein, das auf verschiedenen Elementen beruht.

Dazu zählen Online-Gutachterschulungen, die die Teilnehmer:innen umfassend in das Akkreditierungssystem, dessen Grundlagen, Verfahrensgrundsätze und Bewertungskriterien einführen. Die Schulungen finden zweimal jährlich und mit unterschiedlichen Schwerpunkten statt.

Aktuelle Termine der Online-Gutachterschulungen finden Sie hier.

Zusammenarbeit mit dem Akkreditierungsrat
Mit der Neugestaltung des Akkreditierungswesens kam es zu Änderungen im Systemakkreditierungsprozess. Dieser ist für die Hochschulen seit 2018 in ein von der Akkreditierungsagentur durchgeführtes Begutachtungsverfahren und ein von der Stiftung Akkreditierungsrat verantwortetes Antragsverfahren geteilt. Um ein besseres Verständnis für die Abgrenzung der unterschiedlichen Verfahrensteile und Zuständigkeiten der beteiligten Akteure zu fördern, veranstalteten ACQUIN und die Stiftung Akkreditierungsrat am 7. März 2024 gemeinsam eine Tagung zu diesem Thema.

Den Veranstaltungsbericht finden Sie hier.