Polizei B.A., Hamburg HSBA Fachhochschulbereich in der Akademie der Polizei Hamburg
Fach | Polizei |
Abschluss | B.A. |
Art der Akkreditierung | Reakkreditierung |
Studiendauer | sechs Semester (180 ECTS-Punkte) |
Studienform | Präsenzstudium |
Hochschule | Hamburg HSBA Fachhochschulbereich in der Akademie der Polizei Hamburg |
Fakultät/Fachbereich | Polizeiwissenschaften, Rechtswissenschaften, Organisations- und Gesellschaftswissenschaften |
Mitglieder der Gutachtergruppe | Johannes-Jürgen Kaul, Direktor der Polizeiakademie Niedersachsen Professor Dr. Joachim Kersten, Leiter des Fachgebiets Allgemeine Polizeiwissenschaft, Deutsche Hochschule der Polizei Professor Dr. Hendrik Lackner, Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht, Hochschule Osnabrück Wilfried Henning, Polizeipräsident a. D., Polizeipräsidium Nordhessen Jean-Martin Feick, Student des Bachelorstudiengangs Polizeivollzugsdienst, Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg |
Datum der Akkreditierung | 27.09.2012 |
Dauer der Akkreditierung | 30.09.2019 |
Bemerkungen | |
Auflagen | erfüllt |
Profil des Studiengangs | In diesem Studiengang erfolgt die Ausbildung der Beamten für den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Das Studium zielt darauf ab, im Zusammenwirken von Lehrenden und Lernenden die wissenschaftlichen Kenntnisse sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die zur Erfüllung der Aufgaben der Polizei im Laufbahnabschnitt II erforderlich sind. Das Studium umfasst sechs Semester, es werden 180 ECTS-Punkte erworben. Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von acht Monaten, ein viermonatiges Hauptstudium I, ein 24 Monate umfassendes Hauptstudium II, in dem auch die Berufspraktische Studienzeit I durchgeführt wird, sowie das Hauptstudium III, in welchem die Berufspraktische Studienzeit II integriert ist. Das verbindliche Curriculum wird ergänzt durch Sonderlehrveranstaltungen und Fachtagungen, die den Studierenden die Möglichkeit bieten sollen, Themen außerhalb des regulären Studiengangs zu diskutieren. Diese Veranstaltungen richten sich auch an Vertreter der beruflichen Praxis. Für die Zulassung zum Studium sind eine Hochschulzugangsberechtigung und der Nachweis der Zuverlässigkeit erforderlich. Es ist ein Auswahlverfahren implementiert, welches von der Einstellungsstelle der Polizei durchgeführt wird und verschiedene Aspekte berücksichtigt. |
Zusammenfassende Bewertung | Lobenswert ist die Zielsetzung des Studienprogramms, den Studierenden im Wege von Sonderlehrveranstaltungen eine Art „Studium generale“ zu ermöglichen, d.h. ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, sich mit aktuellen, aber außerhalb des eigentlichen Kerncurriculums liegenden Themen diskursiv zu befassen. |
Akkreditierungsbericht | Hamburg_HdP_AkkredBericht_Polizei.pdf |