Virtueller Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik M.Sc., Duisburg-Essen U in Kooperation mit Bamberg U
Fach | Virtueller Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik |
Abschluss | M.Sc. |
Art der Akkreditierung | Reakkreditierung |
Studiendauer | 3 Semester Vollzeit (90 oder 120 ECTS ECTS-Punkte) |
Studienform | Präsenzstudium |
Hochschule | Duisburg-Essen U in Kooperation mit Bamberg U |
Fakultät/Fachbereich | Fakultät für Wirtschaftswissenschaften; Institut für Informatik und Wirtschaftsinformatik |
Mitglieder der Gutachtergruppe | Professor Dr. Christoph Beierle Lehrgebiet Wissensbasierte Systeme, Fakultät für Mathematik und Informatik, FernUniversität in Hagen Olav Garves Servicefeld Manager, Application Management Telco und Mobility Solutions, IT-Systems Multimedia Solutions GmbH Fabian Jütte Absolvent der Onlinestudiengänge „Wirtschaftsinformatik“ (B.Sc.) und „Medien-informatik“ (M.Sc.) der Ostfalia Hochschule Professor Dr. Jens Langholz Professur für Allgemeine BWL und Mathematik, Fachbereich Wirtschaft, Fachhochschule Kiel Professor Dr. Stefan Voß Geschäftsführender Direktor des Instituts für Wirtschaftsinformatik, Fakultät Betriebswirtschaft, Universität Hamburg |
Datum der Akkreditierung | 25.09.2018 |
Dauer der Akkreditierung | 31.03.2020 |
Bemerkungen | Bei Feststellung der Erfüllung der Auflagen durch die Akkreditierungskommission nach Vorlage des Nachweises bis 24. Juli 2019 wird der Studiengang bis 30. September 2024 akkreditiert. |
Auflagen | •Eine geänderte Prüfungsordnung ist vorzulegen. Darin sind folgende Punkte auf-zunehmen: -Die Anzahl der Arbeitsstunden pro ECTS-Punkt ist in der (Studien- und) Prüfungsordnung festzuhalten. -Die Anerkennung von außerhochschulisch erbrachten Leistungen ist in der Prüfungsordnung entsprechend den Vorgaben der Kultusministerkonferenz zu regeln (Beschlüsse zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium I und II), so dass gewährleistet wird, dass die Leistungen nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind, der ersetzt werden soll, und dass höchstens 50 % des Studiums ersetzt werden. -Die wechselseitige Anerkennung von Modulen bei Hochschul- und Studiengangswechsel beruht auf den erworbenen Kompetenzen der Studierenden (Lernergebnisse) entsprechend den Regelungen der Lissabon-Konvention (Art. III). Demzufolge ist die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen (Beweislastumkehr, Art. V). Dies ist mit handhabbaren Regelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen zu verankern. •Zusätzlich zur Abschlussnote müssen statistische Daten gemäß aktuellem ECTS-Users‘ Guide zur Einordnung des individuellen Abschlusses ausgewiesen werden. |
Profil des Studiengangs | siehe Akkreditierungsbericht |
Zusammenfassende Bewertung | siehe Akkreditierungsbericht |
Akkreditierungsbericht | Duisburg-Essen_U_AKBericht_VAWI_MSc.pdf |