Sozialverwaltung LL.B., FHSV Meißen
Fach | Sozialverwaltung |
Abschluss | LL.B. |
Art der Akkreditierung | Erstakkreditierung |
Studiendauer | 6 Semester (180 ECTS-Punkte) |
Studienform | Präsenzstudium |
Hochschule | FHSV Meißen |
Fakultät/Fachbereich | Sozialverwaltung und Sozialversicherung |
Mitglieder der Gutachtergruppe | Professor Dr. iur. Hans-Joachim Bauschke, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Mannheim Professor Dr. Ulrich Stelkens, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer Professor Dr. Heike Pohl, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Duisburg Professor Dr. jur. Helmut Tilp, Fachhochschule Nordhausen, Professur für Verwaltungs-recht Leitende Ministerialrätin Ulrike Sachs, Referatsleiterin im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration Jürgen Gerbes, Verbandsgemeindeverwaltung Dudenhofen, Masterstudent FOM Frankfurt |
Datum der Akkreditierung | 29.03.2011 |
Dauer der Akkreditierung | 30.09.2019 |
Bemerkungen | Die Akkreditierung wurde im Zuge des laufenden Reakkreditierungsverfahrens bis zum 30.09.2019 vorläufig ausgesprochen. |
Auflagen | erfüllt |
Profil des Studiengangs | Der Bachelorstudiengang „Sozialverwaltung“ an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen wird in einer Regelstudienzeit von sechs Semestern studiert. Im Verlauf ihres Studiums erlangen die Studierenden insgesamt 180 ECTS-Creditpoints. Der Studiengang richtet sich an Abiturienten, die Interesse haben, im mittleren Management (gehobene Funktionsebene) der staatlichen und kommunalen Sozialverwaltung tätig zu werden. Das Studium gliedert sich in vier Semester Fachstudium und in zwei Praxissemester bei den Einstellungsbehörden. Der Studiengang setzt seinen Schwerpunkt auf das Sozialrecht. Daneben werden Inhalte aus den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Verwaltungsinformatik und allgemeinen Rechtsfächern, wie etwa dem Bürgerlichen Recht, dem Staatsrecht und dem allgemeinen Verwaltungsrecht den Studieren vermittelt. Im dritten Semester absolvieren die Studierenden eine Zwischenprüfung. Das Studium wird mit einer mündlichen und schriftlichen Staatsprüfung abgeschlossen. Nach erfolgreichem Abschluss erwerben die Absolventen die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Sozialverwaltung. Die Absolventen sind in allen Bereichen der Sozialverwaltungen der Landkreise, kreisfreien Städte und dem Kommunalen Sozialverband Sachsen sowie bei freien Trägern oder Interessenverbänden beruflich einsetzbar. |
Zusammenfassende Bewertung | Die gesetzten Ziele des Studiengangs „Sozialverwaltung“ sind sinnvoll und gut in die Gesamtstrategie der Hochschule eingebettet. Der Studiengang zeichnet sich durch seine enge Verzahnung von Wissenschaft und Praxis aus, durch die fachliche und praktische Einsetzbarkeit der Absolventen in den späteren Berufsfeldern gewährleistet wird. Die fachtheoretischen Module sind stimmig aufgebaut und umfassen zu einem hohen Anteil rechtswissenschaftliche, daneben aber konsequent in angemessenem Umfang auch sozialwissenschaftliche, wirtschaftswissenschaftliche und verwaltungswissenschaftliche Lehrinhalte. |