Abgeschlossene Verfahren

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Mechatronik M.Eng., Nordhausen H

FachMechatronik
AbschlussM.Eng.
Art der AkkreditierungErstakkreditierung
Studiendauer3 Semester (90 ECTS-Punkte)
StudienformPräsenzstudium
HochschuleNordhausen H
Fakultät/FachbereichIngenieurwissenschaften
Mitglieder der Gutachtergruppe• Prof. Dr.-Ing. habil. Petra Bittrich, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Pro-fessorin für Regenerative Energiesysteme
• Prof. Dr.-Ing. Martin Bothen, Hochschule Aschaffenburg, Professor für Mechatronik
• Prof. Dr.-Ing. Michael Fahrig, Fachhochschule Bielefeld, Professor für Produktentste-hung und Mathematik
• Prof. Dr.-Ing. Gilian Gerke, Hochschule Magdeburg-Stendal, Professorin für Ressour-cenwirtschaft
• Fred Härtelt, Bosch Engineering GmbH, Fachreferent Zentrale QM-Koordination
• Prof. Dr.-Ing. Norbert Meyer, Professor für Geotechnische Verfahren, Institut für Geo-technik und Markscheidewesen, Technische Universität Clausthal
• Philipp Schulz, RWTH Aachen, Studierender des Masterstudiengangs „Wirtschaftsingi-eurwesen“ (M.Sc.)
• Andreas Weber, adelphi research gemeinnützige GmbH, Dipl.-Wirtschaftsingenieur/Senior Projektmanager
• Micha Wimmel, Universität Kassel, Studierender des Bachelorstudiengangs „Mechatro-nik“
• Prof. Dr.-Ing. habil. Martin Wolter, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Profes-sor und Lehrstuhlinhaber für Elektrische Netze und Erneuerbare Energie
• Prof. Friedemann Zeitler, Hochschule Coburg, Professor für energetische Bewertung und Optimierung von Gebäuden und thermische Bauphysik
Dauer der Akkreditierung30.09.2024
BemerkungenDie Akkreditierung ist befristet und gilt bis 30. September 2020.
Bei Feststellung der Erfüllung der Auflagen durch die Akkreditierungskommission nach Vorlage des Nachweises bis 22. April 2020 wird der Studiengang bis 30. September 2024 akkreditiert.
Auflagen Die Anerkennung von außerhochschulisch erbrachten Leistungen ist in der Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge mit 90 ECTS-Kreditpunkten im Fachbereich Ingenieurwissenschaften an der Hochschule Nordhausen entsprechend den Vorgaben der Kultusministerkonferenz zu regeln (Beschlüsse zur Anrechnung
von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium I und II), so dass gewährleistet wird, dass die Leistungen nach Inhalt und Niveau dem Teil des Studiums gleichwertig sind, der ersetzt
werden soll, und dass höchstens 50 Prozent des Hochschulstudiums ersetzt werden.
 Für Bachelormodule, die auch im Masterstudiengang belegt werden können, ist in den Modulbeschreibungen deutlich darzustellen, welche höheren Ansprüche an die Masterstudierenden im Vergleich zu den Bachelorstudierenden gestellt werden und wie sich das Teilqualifikationsziel dieses Moduls in das Gesamtqualifikationsziel des Masterstudiengangs einfügt.
Profil des Studiengangssiehe Akkreditierungsbericht
Zusammenfassende Bewertungsiehe Akkreditierungsbericht
AkkreditierungsberichtNordhausen HS_Akkrbericht_Bündel_IngWiss II.pdf

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