Betriebswirtschaft und Kultur-, Freizeit- und Sportmanagement M.A., Heilbronn H
Fach | Betriebswirtschaft und Kultur-, Freizeit- und Sportmanagement |
Abschluss | M.A. |
Art der Akkreditierung | Reakkreditierung |
Studiendauer | 4 (120 ECTS-Punkte) |
Studienform | Präsenzstudium |
Hochschule | Heilbronn H |
Fakultät/Fachbereich | Technik und Wirtschaft |
Mitglieder der Gutachtergruppe | Dr. Jürgen Amann, Kongressmanager und Prokurist, Ingolstadt Tourismus und Kongress GmbH Professor Dr. Norbert Drees, Fachhochschule Erfurt, Professur für Marketing und Kommunikation Patrick Niebergall, Universität Erfurt, Student der Staatswissenschaften (M.A.) Prof. Dr. Ralf Rockenbauch, Hochschule für Wirtschaft und Technik des Saarlandes, Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Management in der Tourismuswirtschaft Professor Dr. Klaus Siebenhaar, Freie Universität Berlin, Institut für Kultur- und Medienmanagement Professorin Dr. Bettina Stoll (auf Aktenlage), Hochschule Fulda, Professur für Sozialmanagement |
Datum der Akkreditierung | 25.09.2018 |
Dauer der Akkreditierung | 31.03.2020 |
Bemerkungen | Bei Feststellung der Erfüllung der Auflagen durch die Akkreditierungskommission nach Vorlage des Nachweises bis 24. Juli 2019 wird der Studiengang bis 30. September 2024 akkreditiert. |
Auflagen | Die Modulbeschreibungen sind gemäß der Ländergemeinsamen Strukturvorga-ben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010) zu überarbei-ten. Dabei müssen in allen Modulen Angaben zur Verwendbarkeit der Module gemacht werden. •Die Modulbeschreibungen sind zu überarbeiten. Dabei müssen für alle Module Angaben zu den jeweiligen Inhalten formuliert werden. Bei den Modulen, in de-nen bereits Inhalte formuliert wurden, müssen diese stärker das Profil des Moduls herausarbeiten. Hierauf ist auch in den noch zu vervollständigenden Modulen zu achten. • Die Anrechnung von im Bachelorstudium erbrachten Leistungen auf das Masterstudium ist nicht zulässig. Der § 14 Absatz 3(a) der „Studien- und Prüfungsordnung für Masterstudiengänge mit einer Regelstudienzeit von vier Semestern“ vom 11. Januar 2016 ist gemäß des Beschlusses des Akkreditierungsrates vom 12.02.2010 (zuletzt geändert am 03.06.2013) zu überarbeiten. |
Profil des Studiengangs | siehe Akkreditierungsbericht |
Zusammenfassende Bewertung | siehe Akkreditierungsbericht |
Akkreditierungsbericht | Heilbronn_H_Akkrbericht_Buendel_BWLII.pdf |