Polizeivollzugsdienst B.A., FHVD Schleswig-Holstein
Fach | Polizeivollzugsdienst |
Abschluss | B.A. |
Art der Akkreditierung | Reakkreditierung |
Studiendauer | 6 Semester (180 ECTS-Punkte) |
Studienform | Präsenzstudium |
Hochschule | FHVD Schleswig-Holstein |
Fakultät/Fachbereich | Fachbereich Polizei |
Mitglieder der Gutachtergruppe | Professor em. Dr. iur. Hans Peter Bull, Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft Reinhard Mokros M.A.,Vizepräsident der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Nordrhein-Westfalen Zentralverwaltung Professor Dr. jur. Wilhelm Schmidbauer, Polizeipräsidium München, Polizeipräsident und Honorarprofessor an der Universität Regensburg Maria Paschkewitz, Studentin Bachelorstudiengang Polizeivollzugsdienst, FH Polizei Brandenburg |
Datum der Akkreditierung | 27.09.2012 |
Dauer der Akkreditierung | 30.09.2019 |
Bemerkungen | |
Auflagen | |
Profil des Studiengangs | Ziel des Studiengangs ist die Qualifikation zu einer Tätigkeit im gehobenen Polizeivollzugsdienst auf der Ebene des mittleren polizeilichen Managements. Zugleich richtet sich das Profil aber auch auf einen Zugang zum Masterstudium an der zukünftigen Deutschen Hochschule für Polizei (DHPol) aus, das zum höheren Dienst ausbilden soll. Hinsichtlich der Studieninhalte wird eine umfassende Grundlagenausbildung gewährleistet, die zugleich spartenspezifische Wahlmöglichkeiten (Schutzpolizei, Kriminalpolizei, Wasserschutzpolizei) offen lässt. Vermittelt werden fachtheoretische und fachpraktische Inhalte mit einer Schwerpunktsetzung auf rechts- und sozialwissenschaftliche Kompetenzen sowie Polizeilichem Management, die den Anforderungen des internationalen Führungs- und Risikomanagements entsprechen. Sukzessive Praxistrainings versichern die Festigung der in der Theorie gewonnen Erkenntnisse. Diese enge Verbindung von wissenschaftlicher Ausbildung und praktischer Anwendung garantiert dabei Handlungssicherheit bei der späteren Tätigkeit im mittleren polizeilichen Management. Zugangsvoraussetzung zur Aufnahme des Bachelorstudiums ist mindestens die Fachhochschulreife. Bewerber ohne den genannten Abschluss können zugelassen werden, wenn sie die Aufnahmebedingungen des Fachbereichs Polizei erfüllen und eine Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren im öffentlichen, betrieblichen, gewerblichen oder kommunalen Sicherheitsbereich nachweisen können. Die Regelstudienzeit des Studiengangs beträgt 6 Semester, in denen 180 ECTS zu erreichen sind. |
Zusammenfassende Bewertung | Der Studiengang verfügt über eine klar definierte und sinnvolle, das heißt, validierte Zielsetzung, die Ziele sind transparent dargestellt. Das Konzept des Studiengangs ist insgesamt geeignet, die Studiengangsziele zu erreichen. Die einzelnen Studiengangsmodule führen für sich zur Erreichung der Studiengangsziele. Das Konzept ist transparent und studierbar. Die notwendigen Ressourcen und organisatorischen Voraussetzungen sind gegeben, um das Konzept konsequent und zielgerichtet umzusetzen. Sie tragen das Konzept und dessen Realisierung, die Ressourcen (Personal, Sachmittel, Ausstattung) sind zur Zielerreichung vorhanden und angemessen und werden sie entsprechend ihrer Widmung eingesetzt. Die Entscheidungsprozesse sind transparent und angemessen im Hinblick auf Konzept und Zielerreichung. Die eingesetzen Qualitätssicherungsinstrumente sind geeignet, um die Validität der Zielsetzung und der Implementierung des Konzepts zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Eine Fehlerbehebung und Optimierung ist dauerhaft implementiert. |
Akkreditierungsbericht | Altenholz_FHVD_Akkrbericht_Polizeivollzugsdienst_II.pdf |