Sozialversicherung LL.B., FHSV Meißen
Fach | Sozialversicherung |
Abschluss | LL.B. |
Art der Akkreditierung | Erstakkreditierung |
Studiendauer | 6 Semester (180 ECTS-Punkte) |
Studienform | Präsenzstudium |
Hochschule | FHSV Meißen |
Fakultät/Fachbereich | Sozialverwaltung und Sozialversicherung |
Mitglieder der Gutachtergruppe | Professor Dr. iur. Hans-Joachim Bauschke, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Mannheim Professor Dr. Ulrich Stelkens, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer Professor Dr. Heike Pohl, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Duisburg Professor Dr. jur. Helmut Tilp, Fachhochschule Nordhausen, Professur für Verwaltungsrecht Leitende Ministerialrätin Ulrike Sachs, Referatsleiterin im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration Jürgen Gerbes, Verbandsgemeindeverwaltung Dudenhofen, Masterstudent FOM Frankfurt |
Datum der Akkreditierung | 29.03.2011 |
Dauer der Akkreditierung | 30.09.2019 |
Bemerkungen | Die Akkreditierung wurde im Zuge des laufenden Reakkreditierungsverfahrens bis zum 30.09.2019 vorläufig ausgesprochen. |
Auflagen | erfüllt |
Profil des Studiengangs | Der Bachelorstudiengang „Sozialversicherung“ an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen wird in einer Regelstudienzeit von sechs Semestern studiert. Im Verlauf ihres Studiums erlangen die Studierenden insgesamt 180 ECTS-Creditpoints. Der Studiengang richtet sich an Abiturienten, die Interesse haben, in der mittleren Führungsebene eines Sozialversicherungsträgers beruflich tätig zu werden. Der Studiengang verfolgt das Ziel, dass die Studierenden die Laufbahnbefähigung im gehobenen nichttechnischen Dienst in der Sozialversicherung erwerben. Das Studium gliedert sich in vier Semester Fachstudium und in zwei Praxissemester. Der Studiengang setzt seinen Schwerpunkt auf das Sozialversicherungsrecht, insbesondere das Rentenversicherungsrecht. Daneben werden Inhalte aus den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Verwaltungsinformatik sowie den allgemeinen Rechtsfächern Bürgerliches Recht, Staatsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht den Studierenden vermittelt. Das dritte und fünfte Semester ist für das Praxisstudium bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland vorgesehen. Im dritten Semester absolvieren die Studierenden zudem eine Zwischenprüfung. Das Studium wird mit einer mündlichen und schriftlichen Staatsprüfung abgeschlossen. Nach erfolgreichem Abschluss sind die Absolventen als Sachbearbeiter in der gehobenen Funktionsebene der Sozialversicherungsträger einsetzbar. Weitere berufliche Einsatzmöglichkeiten liegen im Bereich der freien Träger und Interessenverbänden oder in der freiberuflichen Rentenberatung. |
Zusammenfassende Bewertung | Die gesetzten Ziele des Studiengangs „Sozialversicherung“ sind sinnvoll und gut in die Gesamtstrategie der Hochschule eingebettet. Der Studiengang zeichnet sich durch seine enge Verzahnung von Wissenschaft und Praxis aus, durch die fachliche und praktische Einsetzbarkeit der Absolventen in den späteren Berufsfeldern gewährleistet wird. Die fachtheoretischen Module sind stimmig aufgebaut und umfassen zu einem hohen Anteil rechtswissenschaftliche, daneben aber konsequent in angemessenem Umfang auch sozialwissenschaftliche, wirtschaftswissenschaftliche und verwaltungswissenschaftliche Lehrinhalte. |