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Sozialversicherung LL.B., FHSV Meißen

FachSozialversicherung
AbschlussLL.B.
Art der AkkreditierungErstakkreditierung
Studiendauer6 Semester (180 ECTS-Punkte)
StudienformPräsenzstudium
Hochschule FHSV Meißen
Fakultät/FachbereichSozialverwaltung und Sozialversicherung
Mitglieder der GutachtergruppeProfessor Dr. iur. Hans-Joachim Bauschke, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Mannheim
Professor Dr. Ulrich Stelkens, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer
Professor Dr. Heike Pohl, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Duisburg
Professor Dr. jur. Helmut Tilp, Fachhochschule Nordhausen, Professur für Verwaltungsrecht
Leitende Ministerialrätin Ulrike Sachs, Referatsleiterin im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration
Jürgen Gerbes, Verbandsgemeindeverwaltung Dudenhofen, Masterstudent FOM Frankfurt
Datum der Akkreditierung29.03.2011
Dauer der Akkreditierung30.09.2019
BemerkungenDie Akkreditierung wurde im Zuge des laufenden Reakkreditierungsverfahrens bis zum 30.09.2019 vorläufig ausgesprochen.
Auflagenerfüllt
Profil des StudiengangsDer Bachelorstudiengang „Sozialversicherung“ an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen wird in einer Regelstudienzeit von sechs Semestern studiert. Im Verlauf ihres Studiums erlangen die Studierenden insgesamt 180 ECTS-Creditpoints. Der Studiengang richtet sich an Abiturienten, die Interesse haben, in der mittleren Führungsebene eines Sozialversicherungsträgers beruflich tätig zu werden. Der Studiengang verfolgt das Ziel, dass die Studierenden die Laufbahnbefähigung im gehobenen nichttechnischen Dienst in der Sozialversicherung erwerben. Das Studium gliedert sich in vier Semester Fachstudium und in zwei Praxissemester. Der Studiengang setzt seinen Schwerpunkt auf das Sozialversicherungsrecht, insbesondere das Rentenversicherungsrecht. Daneben werden Inhalte aus den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Verwaltungsinformatik sowie den allgemeinen Rechtsfächern Bürgerliches Recht, Staatsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht den Studierenden vermittelt. Das dritte und fünfte Semester ist für das Praxisstudium bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland vorgesehen. Im dritten Semester absolvieren die Studierenden zudem eine Zwischenprüfung. Das Studium wird mit einer mündlichen und schriftlichen Staatsprüfung abgeschlossen. Nach erfolgreichem Abschluss sind die Absolventen als Sachbearbeiter in der gehobenen Funktionsebene der Sozialversicherungsträger einsetzbar. Weitere berufliche Einsatzmöglichkeiten liegen im Bereich der freien Träger und Interessenverbänden oder in der freiberuflichen Rentenberatung.
Zusammenfassende BewertungDie gesetzten Ziele des Studiengangs „Sozialversicherung“ sind sinnvoll und gut in die Gesamtstrategie der Hochschule eingebettet. Der Studiengang zeichnet sich durch seine enge Verzahnung von Wissenschaft und Praxis aus, durch die fachliche und praktische Einsetzbarkeit der Absolventen in den späteren Berufsfeldern gewährleistet wird. Die fachtheoretischen Module sind stimmig aufgebaut und umfassen zu einem hohen Anteil rechtswissenschaftliche, daneben aber konsequent in angemessenem Umfang auch sozialwissenschaftliche, wirtschaftswissenschaftliche und verwaltungswissenschaftliche Lehrinhalte.
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