Abgeschlossene Verfahren

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Virtueller Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik M.Sc., Duisburg-Essen U in Kooperation mit Bamberg U

FachVirtueller Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik
AbschlussM.Sc.
Art der AkkreditierungReakkreditierung
Studiendauer3 Semester Vollzeit (90 oder 120 ECTS ECTS-Punkte)
StudienformPräsenzstudium
Hochschule Duisburg-Essen U in Kooperation mit Bamberg U
Fakultät/FachbereichFakultät für Wirtschaftswissenschaften; Institut für Informatik und Wirtschaftsinformatik
Mitglieder der GutachtergruppeProfessor Dr. Christoph Beierle
Lehrgebiet Wissensbasierte Systeme, Fakultät für Mathematik und Informatik, FernUniversität in Hagen

Olav Garves
Servicefeld Manager, Application Management Telco und Mobility Solutions, IT-Systems Multimedia Solutions GmbH

Fabian Jütte
Absolvent der Onlinestudiengänge „Wirtschaftsinformatik“ (B.Sc.) und „Medien-informatik“ (M.Sc.) der Ostfalia Hochschule

Professor Dr. Jens Langholz
Professur für Allgemeine BWL und Mathematik, Fachbereich Wirtschaft, Fachhochschule Kiel

Professor Dr. Stefan Voß
Geschäftsführender Direktor des Instituts für Wirtschaftsinformatik, Fakultät Betriebswirtschaft, Universität Hamburg
Datum der Akkreditierung25.09.2018
Dauer der Akkreditierung31.03.2020
BemerkungenBei Feststellung der Erfüllung der Auflagen durch die Akkreditierungskommission nach Vorlage des Nachweises bis 24. Juli 2019 wird der Studiengang bis 30. September 2024 akkreditiert.
Auflagen•Eine geänderte Prüfungsordnung ist vorzulegen. Darin sind folgende Punkte auf-zunehmen:
-Die Anzahl der Arbeitsstunden pro ECTS-Punkt ist in der
(Studien- und) Prüfungsordnung festzuhalten.
-Die Anerkennung von außerhochschulisch erbrachten
Leistungen ist in der Prüfungsordnung entsprechend den
Vorgaben der Kultusministerkonferenz zu regeln
(Beschlüsse zur Anrechnung von außerhalb des
Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten
auf ein Hochschulstudium I und II), so dass gewährleistet
wird, dass die Leistungen nach Inhalt und Niveau dem Teil
des Studiums gleichwertig sind, der ersetzt werden soll,
und dass höchstens 50 % des Studiums ersetzt werden.
-Die wechselseitige Anerkennung von Modulen bei Hochschul-
und Studiengangswechsel beruht auf den erworbenen
Kompetenzen der Studierenden (Lernergebnisse)
entsprechend den Regelungen der Lissabon-Konvention (Art.
III). Demzufolge ist die Anerkennung zu erteilen, sofern
keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der
erworbenen Kompetenzen bestehen (Beweislastumkehr, Art.
V). Dies ist mit handhabbaren Regelungen in den Studien-
und Prüfungsordnungen zu verankern.
•Zusätzlich zur Abschlussnote müssen statistische Daten gemäß aktuellem ECTS-Users‘ Guide zur Einordnung des individuellen Abschlusses ausgewiesen werden.
Profil des Studiengangssiehe Akkreditierungsbericht
Zusammenfassende Bewertungsiehe Akkreditierungsbericht
AkkreditierungsberichtDuisburg-Essen_U_AKBericht_VAWI_MSc.pdf

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