German and Polish Law LL.B., Frankfurt (Oder) U
Fach | German and Polish Law |
Abschluss | LL.B. |
Art der Akkreditierung | Erstakkreditierung |
Studiendauer | 6 Semester (180 ECTS-Punkte) |
Studienform | Präsenzstudium |
Hochschule | Frankfurt (Oder) U |
Fakultät/Fachbereich | Rechtswissenschaft |
Mitglieder der Gutachtergruppe | Prof. Dr. Robert Esser, Universität Passau, Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht Prof. Ryszard Piotrowicz, Law School, University of Aberystwyth Prof. Dr. iur. Christian Hattenauer, Universität Heidelberg, Institut für geschichtliche Rechtswissenschaften Tobias Roßmann, Studierender der Rechtswissenschaften, Geschichte, Politik, Sozialwissenschaften an der HU Berlin |
Datum der Akkreditierung | 23.03.2009 |
Dauer der Akkreditierung | 30.09.2014 |
Bemerkungen | |
Auflagen | erfüllt. |
Profil des Studiengangs | Der Bachelorstudiengang zielt auf eine Ausbildung in den Grund- und Kernfächern des deutschen und polnischen Rechts sowie des Europarechts ab. Die Zielgruppe umfasst in erster Linie polnische und deutsche Interessenten, die über eine allgemeine Fachhochschulreife, eine einschlägig fachgebundene Hochschulreife oder über ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis verfügen. Als Zulassungsvoraussetzung werden insbesondere hinreichende Kenntnisse der polnischen sowie deutschen Sprache gefordert. Die deutschsprachigen Module sind über alle Semester verteilt. Die polnisch-sprachigen Module hingegen beginnen erst im dritten Semester. Gleichzeitig werden verstärkt Veranstaltungen angeboten, deren inhaltlicher Fokus auf Polen ausgerichtet ist. So ist beispielsweise im dritten und vierten Semester ein Modul vorgesehen, dass Staat, Verfassung und Geschichte Polens abdeckt. In jedem Modul werden studienbegleitende Prüfungsleistungen in schriftlicher oder mündlicher Form abgelegt. Zu den Lehrveranstaltungen gehören Vorlesungen im deutschen, polnischen und Europarecht, Seminare, Übungen und Arbeitsgemeinschaften zu deutschsprachigen Veranstaltungen sowie Konversatorien zu polnisch-sprachigen Vorlesungen. Der Bachelor-Studiengang wird mit einer schriftlichen Bachelor-Arbeit in deutscher Sprache abgeschlossen, die in der Regel im sechsten Semester zu erbringen ist. Gegenstand dieser Prüfung ist eine Fallhausarbeit. Für das Anfertigen dieser Arbeit ist eine Bearbeitungszeit von sechs Wochen vorgesehen. |
Zusammenfassende Bewertung | Zusammenfassend ist der Bachelorstudiengang logisch strukturiert und die Aufteilung der einzelnen Ausbildungsabschnitte ist durchdacht und in der Abfolge durchweg sinnvoll. Die Besonderheit dieses kombinierten Studiengangs besteht in einer sowohl aus wissenschaftlicher als auch aus studentischer Sicht heraus interessanten, einmaligen Zusammenführung von zwei europäischen Ausbildungssystemen. Die beiden höchst unterschiedlichen didaktischen Konzepte ergänzen sich überaus sinnvoll. Der Studiengang kann als wichtiger Beitrag zu den deutsch-polnischen Beziehungen gesehen werden. |