Ab 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung. ACQUIN setzt die Vorgaben der Verordnung fristgerecht um. Hinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in der aktuellen ACQUIN Datenschutzerklärung 2018.
Kategorie-Archiv: Allgemein
Akkreditierung im Wandel – Workshop am 5. März 2018 in Bayreuth
Akkreditierung im Wandel: Neuerungen und Herausforderungen der Qualitätssicherung an Hochschulen ab 2018
Workshop für Mitgliedshochschulen von ACQUIN
Seit 1. Januar 2018 ist der Studienakkreditierungsstaatsvertrag in Kraft und stellt damit das Akkreditierungssystem in Deutschland auf eine neue rechtliche Grundlage. Die Umsetzung von Akkreditierungsverfahren, die nach einem Vertragsschluss ab 1. Januar 2018 durchgeführt werden, richtet sich nach der Musterrechtsverordnung der Kultusministerkonferenz (KMK).
Für Hochschulen verändern sich damit die Anforderungen an die Qualitätssicherung in Studiengängen und hochschulweiten Qualitätssicherungssystemen. Gleichzeitig eröffnen die neuen Regeln auch Spielräume für die Entwicklung neuer Formen der Qualitätsentwicklung.
Auf die neuen Regeln der Programm- und Systemakkreditierung und die damit verbundenen Verfahrensänderungen möchte ACQUIN seine Mitgliedshochschulen bestmöglich vorbereiten. Gleichzeitig sollen künftige Verfahrensabläufe in Abstimmung zwischen Agentur und Hochschulen entwickelt und optimiert werden.
Zu einem eintägigen Workshop sind daher in erster Linie Hochschulvertreterinnen und -vertreter aus den Bereichen Hochschulleitung, Studiengangsentwicklung und Qualitätsmanagement eingeladen.
Termin: 5. März 2018
Uhrzeit: 11:00 bis 16:00 Uhr
Ort: Bayreuth
Bitte melden Sie sich bis spätestens 15. Februar 2018 per E-Mail bei Frau Ursula Hammon (hammon@acquin.org) an.
Weitere Hinweise zu Ablauf und Ort der Veranstaltung erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung. Für die Teilnahme wird kein Teilnahmebeitrag erhoben. Fahrt- und Übernachtungskosten können leider nicht durch ACQUIN übernommen werden.
Neue Geschäftsführung der Agentur ACQUIN
Kollegiale Geschäftsführung ab 1. Dezember 2017
Nach der Vakanz der Geschäftsführerstelle von ACQUIN hat der Vorstand von ACQUIN beschlossen, eine kollegiale Geschäftsführung aus zwei Geschäftsführern einzusetzen.
Eine der Positionen hat der Vorstand mit Frau Marion Moser, bisher Stellvertretende Geschäftsführerin von ACQUIN, besetzt. Für die zweite Position hat der Vorstand nach Ausschreibung der Stelle und sorgfältiger Prüfung der Bewerbungen Herrn Dr. Stefan Handke ausgewählt.
Sowohl Frau Moser als auch Herr Dr. Handke verfügen über langjährige Erfahrung im Wissenschaftsmanagement und der Qualitätssicherung im Hochschulbereich. Frau Moser hat ihre Tätigkeit bei ACQUIN im Jahr 2004 aufgenommen, seit 2010 hat sie die stellvertretende Geschäftsführung wahrgenommen. Herr Dr. Handke ist seit 2012 bei ACQUIN beschäftigt, im Januar 2015 hat er die Leitung des Bereichs Internationales übernommen.
Mit Wirkung zum 1. Dezember 2017 werden beide Personen ihre gemeinsame Tätigkeit in der kollegialen Geschäftsführung aufnehmen.
ACQUIN Klausurtagung 2017
ACQUIN Klausurtagung, Bayreuth 23./24. November 2017
Der Vorstand und die Geschäftsstelle von ACQUIN entwickeln in einer zweitägigen Klausurtagung Strategien und Konzepte für die Ausgestaltung des neuen Akkreditierungssystems in Deutschland.
Mit Jahresbeginn 2018 werden neue Regeln für das Akkreditierungssystem in Deutschland gelten. In Folge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 17. Februar 2016 haben die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) eine Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems vorgenommen, die die Verfassungskonformität des Systems der Qualitätssicherung im Hochschulbereich sicherstellt.
Die neuen Regeln wirken sich auf die Verfahren der Programm- und Systemakkreditierung aus, die ab 1. Januar 2018 durch neue prozessuale Vorgaben definiert sind. Mit der Einführung neuer Prozessschritte, die den Anforderungen der rechtlichen Vorgaben entsprechen, bleibt ACQUIN weiterhin ein zuverlässiger Partner der Hochschulen. Diese können sich bereits vor Einführung der neuen Regeln bei der Geschäftsstelle von ACQUIN über die Weiterentwicklungen informieren.
Neben der Festlegung neuer Verfahren für die Programm- und Systemakkreditierung auf nationaler Ebene positioniert sich ACQUIN weiterhin als globaler Akteur, der den Anspruch vertritt, einen Beitrag zur Qualitätssteigerung der Hochschulbildung im Europäischen Hochschulraum (EHEA) und darüber hinaus zu leisten. Im Rahmen der Klausurtagung wurden daher Schwerpunkte der internationalen Zusammenarbeit definiert. Für zusätzliche Dienstleistungen für Hochschulen im In- und Ausland steht die ACQUINUS GmbH als Ansprechpartner zur Verfügung.