Mit der Neugestaltung des Akkreditierungswesens kam es auch zu Änderungen des Prozesses von Systemakkreditierungsverfahren. Dieses ist für die Hochschulen nunmehr zweigeteilt in ein von der Akkreditierungsagentur durchgeführtes Begutachtungsverfahren und ein von der Stiftung Akkreditierungsrat verantwortetes Antragsverfahren. Nicht immer scheint dabei klar, wie sich die unterschiedlichen Verfahrensteile voneinander abgrenzen und wie sich die unterschiedlichen Zuständigkeiten aller drei beteiligten Akteure im Einzelnen gestalten.

Um hier einen besseren Einblick zu ermöglichen, führten ACQUIN e.V. und die Stiftung Akkreditierungsrat am 7. März 2024 eine gemeinsame Veranstaltung zu diesem Thema durch. Aufgrund des Bahnstreiks musste die eigentlich in Präsenz an der Leibniz Universität Hannover geplante Veranstaltung kurzfristig in ein Online-Format verlegt werden. Prof. Dr. Julia Gillen, die Vizepräsidentin für Studium und Lehre Universität Hannover, und Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Bargstädt, der Vorsitzende des Vorstands der Stiftung Akkreditierungsrat begrüßten die Teilnehmenden. Die Moderation wurde von Prof. Dr. Stefan Handke (HTW Dresden) übernommen.