Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft bei ACQUIN e.V. steht inländischen und ausländischen Hochschulen sowie Wirtschaftsunternehmen, Berufsverbänden, Kammern und öffentlichen Einrichtungen offen. Nach Eingang des Aufnahmeantrages entscheidet der Vorstand satzungsgemäß über die Aufnahme.
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04. Februar 2002 gelten ab dem Jahr 2003 folgende Beiträge:
| Hochschulen mit bis zu | 3.000 Studierenden | 150.- Euro |
| Hochschulen mit bis zu | 10.000 Studierenden | 300.- Euro |
| Hochschulen mit mehr als | 10.000 Studierenden | 500.- Euro |
Für Mitglieder aus der Berufspraxis und andere Mitglieder, die nicht Hochschulen zuzurechnen sind, fasste die Mitgliederversammlung am 24. März 2003 rückwirkend zum 1. Januar 2003 folgenden Beitragsbeschluss:
| Mitglieder (nicht Hochschulen) mit bis zu | 3.000 Beschäftigten/Mitgliedern | 150.- Euro |
| Mitglieder (nicht Hochschulen) mit bis zu | 10.000 Beschäftigten/Mitgliedern | 300.- Euro |
| Mitglieder (nicht Hochschulen) mit mehr als | 10.000 Beschäftigten/Mitgliedern | 500.- Euro |
Neue Mitglieder, die zwischen 01. Januar und 30. Juni eintreten,
zahlen den vollen Jahresbeitrag.
Neue Mitglieder, die zwischen 01. Juli und 31. Dezember eintreten,
zahlen den halben Jahresbeitrag.
Weitere Informationen zur Mitgliedschaft und zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung
sind der Satzung zu entnehmen.
Einen Überblick über die aktuellen Mitglieder von ACQUIN e.V. erhalten
Sie über unsere Mitgliederliste.









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