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Bild: Systemakkreditierung

Systemakkreditierung

Gegenstand

Gemäß der Beschlüsse des Akkreditierungsrates „Kriterien für die Systemakkreditierung“ vom 29. Februar 2008 (in der jeweils gültigen Fassung) ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule im Bereich Lehre und Studium Gegenstand der Systemakkreditierung: Die für Lehre und Studium relevanten Strukturen und Prozesse werden darauf überprüft, ob sie zum Erreichen der Qualifikationsziele und zur Gewährleistung hoher Qualität geeignet sind, wobei die „Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und die Kriterien des Akkreditierungsrates Anwendung finden. Gegenstände der Systemakkreditierung sind die Prozesse, die in der Hochschule installiert sind, um regelmäßig, systematisch und zuverlässig zu sichern, dass all ihre neu entwickelten und eingerichteten Studiengänge qualitativ gut sind.

Ziel

Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätssicherungssystem im Bereich Studium und Lehre geeignet ist, die Qualifikationsziele zu erreichen, die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten und dabei eine Qualitätskultur zu schaffen, die von einem breiten Qualitätsbewusstsein in der Hochschule getragen wird. Studiengänge, die nach der Systemakkreditierung eingerichtet werden oder bereits Gegenstand der internen Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems waren, sind somit akkreditiert.

Prozessqualität

  • Qualitätsplanung: Die existierenden Prozesse beinhalten
    die Elemente, die zur Hervorbringung der Qualität von
    Studiengängen erforderlich sind.
  • Qualitätslenkung: Die Hochschule stellt sicher, dass die
    Prozesse der Entwicklung, der Durchführung, des laufenden
    Monitoring und der kontinuierlichen Verbesserung
    für alle Studiengänge wirken.
  • Qualitätsförderung: Die Beteiligten in der Hochschule
    tragen einvernehmlich die Prozesse mit, können ihre
    jeweilige Aufgabe innerhalb des Prozesses erfüllen und
    Verbesserungen beisteuern.
  • Ergebnisqualität
    • Der Studiengang verfügt über klar definierte und valide
      Ziele.
    • Das Konzept des Studiengangs erlaubt die planmäßige
      Realisierung der Ziele; die notwendigen organisatorischen
      und materiellen Voraussetzungen sind gegeben.
    • Das Konzept wird entsprechend der Ziele umgesetzt.
    • Die Hochschule überprüft regelmäßig unter Anwendung
      anerkannter Bewertungsmethoden, ob die Ziele
      des Studiengangs erreicht werden und/oder ob der
      Studiengang verändert werden muss und nimmt gegebenenfalls
      Verbesserungen vor.
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