Systemakkreditierung
Gegenstand
Gemäß der Beschlüsse des Akkreditierungsrates „Kriterien für die
Systemakkreditierung“ vom 29. Februar 2008 (in der jeweils gültigen
Fassung) ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule im
Bereich Lehre und Studium Gegenstand der Systemakkreditierung: Die für
Lehre und Studium relevanten Strukturen und Prozesse werden darauf
überprüft, ob sie zum Erreichen der Qualifikationsziele und zur
Gewährleistung hoher Qualität geeignet sind, wobei die „Standards and
Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“
(ESG), die Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und die Kriterien
des Akkreditierungsrates Anwendung finden. Gegenstände der
Systemakkreditierung sind die Prozesse, die in der Hochschule
installiert sind, um regelmäßig, systematisch und zuverlässig zu
sichern, dass all ihre neu entwickelten und eingerichteten Studiengänge
qualitativ gut sind.
Ziel
Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr
Qualitätssicherungssystem im Bereich Studium und Lehre geeignet ist, die
Qualifikationsziele zu erreichen, die Qualitätsstandards ihrer
Studiengänge zu gewährleisten und dabei eine Qualitätskultur zu
schaffen, die von einem breiten Qualitätsbewusstsein in der Hochschule
getragen wird. Studiengänge, die nach der Systemakkreditierung
eingerichtet werden oder bereits Gegenstand der internen
Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems waren,
sind somit akkreditiert.
Prozessqualität
- Qualitätsplanung: Die existierenden Prozesse beinhalten
die Elemente, die zur Hervorbringung der Qualität von
Studiengängen erforderlich sind.
- Qualitätslenkung: Die Hochschule stellt sicher, dass die
Prozesse der Entwicklung, der Durchführung, des laufenden
Monitoring und der kontinuierlichen Verbesserung
für alle Studiengänge wirken.
- Qualitätsförderung: Die Beteiligten in der Hochschule
tragen einvernehmlich die Prozesse mit, können ihre
jeweilige Aufgabe innerhalb des Prozesses erfüllen und
Verbesserungen beisteuern.
- Ergebnisqualität
- Der Studiengang verfügt über klar definierte und valide
Ziele.
- Das Konzept des Studiengangs erlaubt die planmäßige
Realisierung der Ziele; die notwendigen organisatorischen
und materiellen Voraussetzungen sind gegeben.
- Das Konzept wird entsprechend der Ziele umgesetzt.
- Die Hochschule überprüft regelmäßig unter Anwendung
anerkannter Bewertungsmethoden, ob die Ziele
des Studiengangs erreicht werden und/oder ob der
Studiengang verändert werden muss und nimmt gegebenenfalls
Verbesserungen vor.