Generelle Informationen
Leistungsangebot von ACQUIN
- Systemakkreditierung
- Akkreditierung einzelner oder konsekutiver Studiengänge
- gebündelte Akkreditierungen, d.h. die gemeinsame Akkreditierung inhaltlich naher Studiengänge im Rahmen einer einzigen Vor-Ort-Begehung
- Evaluationsverfahren
- Überprüfung des Zugangs zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen
Antrag auf Akkreditierung
Wenn Sie einen Akkreditierungsantrag stellen möchten, schicken Sie eine email an den Geschäftsführer von ACQUIN, Herrn Reil (reil@acquin.org), oder an die Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Alternativ können Sie das Antragsformular verwenden.
Dauer und Kosten von Akkreditierungsverfahren
Von der Einreichung der Selbstdokumentation durch die Hochschule bis zur Beschlussfassung durch die Akkreditierungskommission kann in der Regel mit einem Zeitraum von sechs Monaten gerechnet werden. Im Vorfeld sollte die Hochschule zusätzlich einen realistischen Zeitraum für die Erstellung der jeweiligen Selbstdokumentation(en) einplanen.
Die Gebühr setzt sich bei einem regulären Verfahren an einer Mitgliedshochschule wie folgt zusammen:
| Grundpauschale: | Euro 6.000,- |
| Verfahrenspauschale: | Euro 6.000,- |
| Euro 12.000,- |
Die Grundpauschale wird fällig mit Abschluss des Vertrages, die Verfahrenspauschale fällt mit Zustellung des Akkreditierungsbeschlusses an. Nichtmitglieder zahlen einen Zuschlag von Euro 1000,-
Es wird darauf hingewiesen, dass zu den Grund- und Verfahrenspauschalen eine Umsatzsteuer von 7% hinzutritt.
Weitere Flexibilisierungen sowohl der Grundpauschale als auch der Verfahrenspauschale sind möglich im Falle von gebündelten Akkreditierungs- und Evaluationsverfahren oder aber, wenn die vereinbarte Leistung in anderer Weise vom regulären Verfahren abweicht.






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