Verfahrensablauf
Zusammensetzung der Gutachtergruppe
Die Gutachtergruppe besteht in der Regel aus drei Professoren, einem Berufspraktiker und einem Studierenden. Bei den professoralen Vertretern wird darauf geachtet, dass sie unterschiedlichen Hochschularten angehören. Bei gebündelten Akkreditierungsverfahren wird die Gutachtergruppe entsprechend erweitert.
Aufgabe des Mitarbeiters der Geschäftsstelle von ACQUIN
Der Mitarbeiter von ACQUIN, der die Gutachtergruppe vor Ort begleitet, ist für die organisatorische Abwicklung der Begehung und für Erläuterungen zum Verfahrensablauf zuständig. Er tritt nicht selbst als Gutachter in Erscheinung.
Die Vor-Ort-Begehung
Zu Beginn der in der Regel zweitägigen Vor-Ort-Begehung wird ein
Sprecher der Gutachtergruppe gewählt, der während der Gespräche in der
Hochschule die Moderation übernimmt und im weiteren Verlauf des
Verfahrens als erster Ansprechpartner für die Geschäftsstelle dienen
kann. Neben den Gesprächen findet eine Besichtigung der Räumlichkeiten
statt, um die für die Durchführung des Programms notwendige Ausstattung
von Laboren, Bibliotheken, Arbeits- und Computerräumen zu überprüfen.
Das Begutachtungsverfahren beruht auf der Prüfung der eingereichten
Unterlagen und Gesprächen mit Programmverantwortlichen, Lehrenden,
Studierenden und der Hochschulleitung vor Ort. Dabei sollten nicht die
eigenen wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Vorstellungen der
Gutachter bei der Bewertung des Studienprogramms bestimmend sein,
sondern die Konsistenz von Zielsetzung, Konzept und Umsetzung des
Programms unter Beachtung der jeweiligen hochschulspezifischen
Bedingungen begutachtet werden.
Die Akkreditierung ist ein kollegialer, kritisch-konstruktiver
Beratungsprozess: Wenn Gutachter Möglichkeiten zur Verbesserung des
Studienangebotes sehen, sollten diese mit den
Studiengangsverantwortlichen diskutiert werden.
Die Akkreditierungskommission von ACQUIN ist alleiniges Gremium der
Entscheidung über die Akkreditierung. Daher werden die Mitglieder der
Gutachtergruppe gebeten, sich in der Hochschule gegenüber ihren
Gesprächspartnern nicht zum möglichen Ausgang des Verfahrens zu äußern.
Der Beschluss über die Akkreditierung sowie ggf. über die Auflagen und
Empfehlungen werden der Hochschule nach Entscheidung der
Akkreditierungskommission mitgeteilt.
Der Gutachterbericht
Der arbeitsteilig zu erstellende Gutachterbericht soll unter Berücksichtigung der Gliederungspunkte (Ziele, Konzept, Implementierung, Qualitätssicherung) jeweils einen beschreibenden Teil und einen bewertenden Teil enthalten. Dabei sollten sowohl die positiven als auch die negativen Aspekte aufgeführt werden. Das Gutachten muss so aussagekräftig sein, dass die Programmverantwortlichen, die Hochschulleitung sowie die Mitglieder des Fachausschusses und der Akkreditierungskommission die Empfehlungen der Gutachtergruppe ohne weitere Hintergrundinformationen (Selbstdokumentation, Gespräche vor Ort) nachvollziehen können. Es ist dabei deutlich zu unterscheiden zwischen Empfehlungen, die zu einer Optimierung des Studienangebots beitragen können, und Auflagen, auf deren fristgerechte Erfüllung der Akkreditierungsstatus basiert.











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