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Begutachtungsergebnisse in der Systemakkreditierung
Die folgenden Entscheidungen sind möglich:
- Akkreditierung
Die Systemakreditierung wird ausgesprochen, wenn die
Qualitätsanforderungen erfüllt sind. Das heißt, die Prozessqualität und
die Programmqualität ist umfassend ohne systemische Mängel vorhanden.
Bei der Akkreditierung gelten alle Studiengänge der Hochschule, die
nach der Systemakkreditierung eingerichtet werden oder bereits
Gegenstand der internen Qualitätssicherung nach den Vorgaben des
akkreditierten Systems waren, als akkreditiert. Die Entscheidung und
die Namen der Gutachter werden veröffentlicht und dem
Akkreditierungsrat mitgeteilt.
- Aussetzung des Verfahrens
Die Prozessqualität ist mit Mängeln vorhanden; die Programmqualität ist
umfassend oder mit Mängeln vorhanden. Eine einmalige Aussetzung des
Verfahrens ist möglich.
- Ablehnung
Die Prozessqualität und die Programmqualität genügen nicht den
Anforderungen. Es erfolgt keine Akkreditierung.