ACQUIN
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Begutachtungsergebnisse in der Systemakkreditierung

Die folgenden Entscheidungen sind möglich:
  • Akkreditierung
    Die Systemakreditierung wird ausgesprochen, wenn die Qualitätsanforderungen erfüllt sind. Das heißt, die Prozessqualität und die Programmqualität ist umfassend ohne systemische Mängel vorhanden. Bei der Akkreditierung gelten alle Studiengänge der Hochschule, die nach der Systemakkreditierung eingerichtet werden oder bereits Gegenstand der internen Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems waren, als akkreditiert. Die Entscheidung und die Namen der Gutachter werden veröffentlicht und dem Akkreditierungsrat mitgeteilt.
     
  • Aussetzung des Verfahrens
    Die Prozessqualität ist mit Mängeln vorhanden; die Programmqualität ist umfassend oder mit Mängeln vorhanden. Eine einmalige Aussetzung des Verfahrens ist möglich.
     
  • Ablehnung
    Die Prozessqualität und die Programmqualität genügen nicht den Anforderungen. Es erfolgt keine Akkreditierung.
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